Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.11.1991

Rechtsprechung
   BGH, 23.01.1992 - BLw 1/92   

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https://dejure.org/1992,436
BGH, 23.01.1992 - BLw 1/92 (https://dejure.org/1992,436)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1992 - BLw 1/92 (https://dejure.org/1992,436)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1992 - BLw 1/92 (https://dejure.org/1992,436)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaft - Landwirtschaftsanpassungsgesetz - Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde - Ablehnung der vorläufigen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    LwAnpG § 65; LwVG § 98
    Keine Rechtsbeschwerde gegen Ablehnung vorläufiger Anordnung durch Kreisgericht nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz

Papierfundstellen

  • BGHZ 117, 101
  • NJW 1992, 981
  • ZIP 1992, 207
  • MDR 1992, 512
  • NJ 1992, 215
  • WM 1992, 591
  • WM 1992, 792
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.05.1954 - V BLw 10/54

    Vorläufige Anordnung in Landwirtschaftssachen

    Auszug aus BGH, 23.01.1992 - BLw 1/92
    Die Sonderregelung des § 18 LwVG schließt die Anwendung der zivilprozessualen Bestimmungen über die einstweilige Verfügung aus (BGHZ 13, 218, 219 ff).

    Der Senat hat es sogar abgelehnt, in dem Falle eine vorläufige Anordnung zu erlassen, in dem schon die Rechtsbeschwerde in der Hauptsache bei ihm anhängig war (BGHZ 13, 218, 221 ff), weil dies den Aufgaben und Möglichkeiten eines Rechtsbeschwerdegerichts zuwiderlaufen würde.

  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 25/54

    Vergleich vor dem Landwirtschaftsgericht

    Auszug aus BGH, 23.01.1992 - BLw 1/92
    Eine Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts nach § 18 LwVG ist keine Entscheidung in der Hauptsache (vgl. Barnstedt/Steffen, LwVG 4. Aufl. § 18 Rdn. 27 und 30; § 2 Rdn. 17 und 18), weil der angefochtene Beschluß eine Neben und Zwischenfrage betrifft, ohne das gerichtliche Verfahren in der Instanz zum Abschluß zu bringen (vgl. BGHZ 14, 381, 84; Senatsbeschlüsse v. 12. Juli 1966, V BLw 8/66, NJW 1966, 2310 m.w.N.; v. 23. Februar 1989, BLw 11/88, BGHR LwVG § 24 Abs. 3 - Hauptsacheentscheidung 1).
  • BGH, 23.02.1989 - BLw 11/88

    Verwirkung des Beschwerderechts in Landwirtschaftssachen

    Auszug aus BGH, 23.01.1992 - BLw 1/92
    Eine Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts nach § 18 LwVG ist keine Entscheidung in der Hauptsache (vgl. Barnstedt/Steffen, LwVG 4. Aufl. § 18 Rdn. 27 und 30; § 2 Rdn. 17 und 18), weil der angefochtene Beschluß eine Neben und Zwischenfrage betrifft, ohne das gerichtliche Verfahren in der Instanz zum Abschluß zu bringen (vgl. BGHZ 14, 381, 84; Senatsbeschlüsse v. 12. Juli 1966, V BLw 8/66, NJW 1966, 2310 m.w.N.; v. 23. Februar 1989, BLw 11/88, BGHR LwVG § 24 Abs. 3 - Hauptsacheentscheidung 1).
  • BGH, 12.07.1966 - V BLw 8/66

    Voraussetzungen für die Genehmigung eines landwirtschaftlichen Kaufvertrages -

    Auszug aus BGH, 23.01.1992 - BLw 1/92
    Eine Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts nach § 18 LwVG ist keine Entscheidung in der Hauptsache (vgl. Barnstedt/Steffen, LwVG 4. Aufl. § 18 Rdn. 27 und 30; § 2 Rdn. 17 und 18), weil der angefochtene Beschluß eine Neben und Zwischenfrage betrifft, ohne das gerichtliche Verfahren in der Instanz zum Abschluß zu bringen (vgl. BGHZ 14, 381, 84; Senatsbeschlüsse v. 12. Juli 1966, V BLw 8/66, NJW 1966, 2310 m.w.N.; v. 23. Februar 1989, BLw 11/88, BGHR LwVG § 24 Abs. 3 - Hauptsacheentscheidung 1).
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 19/92

    Formelle und materielle Einzelfragen zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Daraus folgt, daß die nach § 65 Satz 2 LwAnpG allein vorgesehene Rechtsbeschwerde nicht ohne weiteres, sondern nur unter den in §§ 24 bis 29 LwVG geregelten Voraussetzungen zulässig ist (vgl. Senatsbeschl. v. 23. Januar 1992, BLw 1/92, NJW 1992, 981).

    Da solche aber zur Verfügung stehen müssen, ist die genannte Norm sinnvollerweise dahin auszulegen, daß sie sich mittelbar auf das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen bezieht, dessen Geltungsbereich (§ 1 LwVG) damit konkludent erweitert wird (vgl. auch Senatsbeschl. v. 23. Januar 1992 aaO.).

  • BGH, 22.10.1992 - BLw 3/92

    Prüfung der Zulassungswürdigkeit einer Rechtsbeschwerde durch Rechtsmittelgericht

    Eine vor dem Senatsbeschluß vom 23.1.1992 (NJW 1992, 981 = LM H. 9/1992 § 65 LwAnpG Nr. 1, BLw 1/92, AgrarR 1992, 77 = RdL 1992, 75 = WM 1992, 591) irrtümlich unterbliebene Prüfung der Zulassungswürdigkeit der Rechtsbeschwerde ist durch das Rechtsmittelgericht nachzuholen.

    Allerdings entfällt die sonst vorgesehene zweite Tatsacheninstanz mit der Folge, daß § 24 LwVG in modifizierter Form angewendet werden muß (Senatsbeschl. v. 23. Januar 1992, BLw 1/92, AgrarR 1992, 77 = RdL 1992, 75 = WM 1992, 591 = NJW 1992, 981).

    Da der Irrtum offensichtlich auf die mißglückte Fassung des Gesetzes (vgl. dazu näher Hagen, AgrarR 1992, 181 ff) zurückzuführen ist und eine Klarstellung erst durch den Senatsbeschluß vom 23. Januar 1992 (BLw 1/92, aaO.) erfolgt ist, darf sich die irrtümlich unterbliebene Prüfung der Zulassungswürdigkeit nicht zu Lasten der Parteien auswirken.

  • BGH, 27.02.1992 - BLw 4/92

    Voraussetzungen einer Rechtsbeschwerde gegen Urteile der Landwirtschaftsgerichte

    Zwar ist selbstverständlich, daß für die Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts ein Verfahrensgesetz zur Verfügung stehen muß und dies nach Sachlage nur das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen sein kann (vgl. Senatsbeschl. v. 23. Januar 1992, BLw 1/92, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen, ZIP 1992, 208).

    Diese wäre aber mit der Rechtsbeschwerde nicht anfechtbar, weil es sich nicht um eine in der Hauptsache erlassene Entscheidung (§ 24 Abs. 1 Satz 1 LwVG) handelt (vgl. Senatsbeschl. v. 23. Januar 1992, a.a.O.).

    Daß gerade die auf eine Anregung des Rechtsausschusses des Bundestages zurückgehende Gesetzesfassung (vgl. BT-Drucks. 12/404 S. 12) daran etwas ändern wollte, hält der Senat für ausgeschlossen (vgl. auch Senatsbeschl. v. 23. Januar 1992, a.a.O.).

  • BGH, 21.04.1993 - BLw 59/92

    Fehlende Prüfung der Zulassungswürdigkeit bei undifferenzierter

    Daraus folgt, daß die Rechtsbeschwerde nur unter den in §§ 24 bis 29 LwVG geregelten Voraussetzungen zulässig ist (Senatsbeschl. v. 23. Januar 1992, BLw 1/92, NJW 1992, 981; v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92BLw 19/92, AgrarR 1993, 87).

    Läßt in einer Rechtsstreitigkeit aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz die Entscheidung dagegen auch andeutungsweise nicht erkennen, daß die Zulassungswürdigkeit überhaupt geprüft wurde, so spricht bei der auch nach dem Senatsbeschluß vom 23. Januar 1992 (NJW 1992, 981 = WM 1992, 591 = AgrarR 1992, 77) noch verbreiteten Unsicherheit über das anzuwendende Verfahren zumindest für eine Übergangszeit die Vermutung dafür, daß das Gericht die Möglichkeit einer Zulassung aufgrund der mißglückten Fassung des Gesetzes (vgl. dazu näher Hagen, AgrarR 1992, 181 ff.) nicht geprüft hat.

  • BGH, 04.12.1992 - BLw 20/92

    Keine Erweiterung des Antrags im Rechtsbeschwerdeverfahren - Abfindungsanspruch

    Da der Irrtum offensichtlich auf die mißglückte Fassung des Gesetzes (vgl. dazu näher Hagen, AgrarR 1992, 181 ff) zurückzuführen ist und der Senatsbeschluß vom 23. Januar 1992 (BLw 1/92, AgrarR 1992, 77 = RdL 1992, 75 = WM 1992, 591 = NJW 1992, 981) dem Landwirtschaftsgericht noch nicht bekannt war, darf sich die irrtümlich unterbliebene Prüfung der Zulassungswürdigkeit nicht zu Lasten der Parteien auswirken (vgl. BGHZ 90, 1, 3 [BGH 24.01.1984 - IX ZR 86/82]; 98, 41, 44) [BGH 13.05.1986 - VI ZR 96/85].
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 23/92

    Zulässige Rückwirkung bei Abfindungsanspruch nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Da der Irrtum offensichtlich auf die mißglückte Fassung des Gesetzes (vgl. dazu näher Hagen, AgrarR 1992, 181 ff) und die Unkenntnis vom Senatsbeschluß vom 23. Januar 1992 (BLw 1/91, AgrarR 1992, 77 = RdL 1992, 75 = WM 1992, 591 = NJW 1992, 981) zurückzuführen ist, darf sich die irrtümlich unterbliebene Prüfung der Zulassungswürdigkeit nicht zu Lasten der Parteien auswirken (vgl. BGHZ 90, 1, 3 [BGH 24.01.1984 - IX ZR 86/82]; 98, 41, 44) [BGH 13.05.1986 - VI ZR 96/85].
  • BGH, 21.04.1994 - BLw 26/93

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in Rechtsstreitigkeiten aus dem

    Die Rechtsbeschwerde in Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz ist nur unter den in §§ 24 bis 29 LwVG geregelten Voraussetzungen zulässig (Senatsbeschlüsse v. 23. Januar 1992, BLw 1/92, NJW 1992, 981; v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, WM 1993, 709 und v. 21. April 1993, BLw 59/92, WM 1993, 1397).

    Schließlich liegt auch kein Abweichungsfall im Sinne des § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG mit der durch § 65 LwAnpG gebotenen Maßgabe (vgl. BGHZ 117, 101 [BGH 23.01.1992 - BLw 1/92]; Hagen, AgrarR 1992, 181, 185) vor.

  • BGH, 04.12.1992 - BLw 37/92

    Kein Anspruch der Erben auf Rückübereignung eines als Inventarbeitrag in die LPG

    Für eine Übergangsphase hält es der Senat deshalb für angebracht, die Prüfung der Zulassungswürdigkeit selbst nachzuholen (vgl. zu allem auch Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92BLw 19/92 m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt), zumal der Irrtum des Kreisgerichts auf die mißglückte Gesetzesfassung zurückgeht und die Senatsentscheidung vom 23. Januar 1992 (BLw 1/92, NJW 1992, 981) dem Kreisgericht ersichtlich noch nicht bekannt war (vgl. auch Senatsbeschl. v. 22. Oktober 1992, BLw 3/92BLw 3/92).
  • BGH, 08.06.1993 - BLw 5/93

    Voraussetzungen der Rechtsbeschwerde in Rechtsstreitigkeiten aus dem

    Die Rechtsbeschwerde in Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz ist nur unter den in §§ 24 bis 29 LwVG geregelten Voraussetzungen zulässig (Senatsbeschlüsse v. 23. Januar 1992, BLw 1/92, NJW 1992, 981; v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, WM 1993, 709 = AgrarR 1993, 87 und v. 21. April 1993, BLw 59/92, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Schließlich liegt auch kein Abweichungsfall im Sinne des § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG mit der durch § 65 LwAnpG gebotenen Maßgabe (vgl. BGHZ 117, 101 [BGH 23.01.1992 - BLw 1/92]; Hagen, AgrarR 1992, 181, 185) vor.

  • BGH, 21.04.1994 - BLw 97/93

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Landwirtschaftsgerichts in Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz nur unter den in §§ 24 bis 29 LwVG geregelten Voraussetzungen zulässig (BGHZ 117, 101 [BGH 23.01.1992 - BLw 1/92]; Beschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, AgrarR 1993, 87 ff.; Beschl. v. 8. Juni 1993, BLw 22/93, WM 1993, 1775).
  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 24/92

    Rechtsmittel gegen Amtsenthebung des Notars im Freistaat Sachsen

  • BGH, 21.04.1993 - BLw 40/92

    Fehlerhafte Besetzung von Kreisgerichten als Landwirtschaftgerichte

  • BGH, 29.09.1994 - BLw 14/94

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des

  • BGH, 29.09.1994 - BLw 13/94

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des

  • BGH, 17.12.1992 - BLw 47/92

    Unzulässige Rechtsbeschwerde in Rechtsstreitigkeiten aus dem

  • BGH, 21.02.1994 - BLw 79/93

    Anfechtung eines Urteils des Landwirtschaftsgerichts betreffend den Erlaß einer

  • BGH, 14.10.1993 - BLw 45/93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das

  • BGH, 30.06.1994 - BLw 115/93

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

  • BGH, 30.06.1994 - BLw 82/93

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

  • BGH, 30.06.1994 - BLw 83/93

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

  • BGH, 30.06.1994 - BLw 42/94

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

  • BGH, 21.04.1994 - BLw 99/93

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

  • BGH, 21.02.1994 - BLw 91/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • BGH, 13.01.1994 - BLw 86/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde - Abweichung einer

  • BGH, 13.01.1994 - BLw 85/93

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde - Abweichung einer

  • BGH, 13.01.1994 - BLw 84/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen

  • BGH, 30.06.1994 - BLw 41/94

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

  • BGH, 03.03.1994 - BLw 93/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • BGH, 13.01.1994 - BLw 92/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde - Abweichung einer

  • BGH, 04.11.1993 - BLw 77/93

    Voraussetzungen für eine Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

  • BGH, 04.11.1993 - BLw 59/93

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

  • BGH, 23.09.1993 - BLw 55/93

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

  • BGH, 23.09.1993 - BLw 53/93

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

  • BGH, 23.09.1993 - BLw 47/93

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen

  • BGH, 23.09.1993 - BLw 54/93

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des

  • OLG Dresden, 17.08.1993 - WLw 257/93
  • BGH, 23.09.1993 - BLw 48/93

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Entscheidungen des

  • BGH, 01.07.1993 - LwZB 5/93

    Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (LwVG) als

  • BGH, 03.12.1992 - BLw 50/92

    Rechtsbeschwerde gegen die Verweigerung von Prozesskostenhilfe

  • BGH, 23.09.1993 - BLw 49/93

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen

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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1991 - X ARZ 10/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1928
BGH, 19.11.1991 - X ARZ 10/91 (https://dejure.org/1991,1928)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1991 - X ARZ 10/91 (https://dejure.org/1991,1928)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1991 - X ARZ 10/91 (https://dejure.org/1991,1928)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Streitgenossen - Gemeinsamer Gerichtsstand - Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit - Gemeinschaftlicher Gegner

  • rechtsportal.de

    ZPO § 36 Nr. 3, §§ 59, 60
    Gerichtliche Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstands bei Streitgenossenschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Gerichtsstandsbestimmung bei Streitgenossen aus verschiedenen Gerichtsbezirken und unterschiedlichen Prozeßgegnern

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 981
  • MDR 1992, 709
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90

    Streitgenossenschaft bei Inanspruchnahme der Kaufvertragsparteien durch den

    Auszug aus BGH, 19.11.1991 - X ARZ 10/91
    Bei den im allgemeinen für einen weiten Anwendungsbereich der §§ 59, 60 ZPO sprechenden prozeßökonomischen Überlegungen (vgl. BGH JZ 1990 S. 1036) hat hier die Sorge ausschlaggebendes Gewicht, daß die Verfolgung der Ansprüche in einem einheitlichen Rechtsstreit wegen der Vielzahl der Beteiligten und der möglichen Abweichung des Geschehensablaufs im einzelnen zu Unübersichtlichkeit und Verwirrung führt.
  • OLG Köln, 29.01.2020 - 8 AR 10/20
    Die Vorschriften der §§ 59, 60 ZPO, unter denen eine einheitliche Klage gegen mehrere Parteien zulässig ist, sind unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie weit auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 1990 - I ARZ 186/90, NJW-RR 1991, 381; Beschluss vom 19. November 1991 - X ARZ 10/91, NJW 1992, 981).

    Voraussetzung der genannten Vorschriften ist es, dass die "als Streitgenossen" in Anspruch genommenen Personen zumindest einem gemeinschaftlichen Gegner gegenüberstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 1991, aaO; OLG Köln, Beschluss vom 21. Februar 2012, aaO Rn. 3).

  • BayObLG, 28.10.2020 - 1 AR 79/20

    Voraussetzungen für die Bestimmung eines einheitlich zuständigen Gerichts

    "Als Streitgenossen" werden mehrere Beklagte dann in Anspruch genommen, wenn sie einem gemeinsamen Gegner (oder mehreren gemeinsamen Gegnern; vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 30. April 2019, 1 AR 30/19, juris Rn. 28 ff.) gegenüberstehen, nicht hingegen, wenn jeder von ihnen von jeweils einer anderen Person belangt wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. November 1991, X ARZ 10/91, NJW 1992, 981 [juris Rn. 2]; BayObLG, Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 16 f.).

    Eine bloß sachliche Ähnlichkeit des Geschehensablaufs oder eine Übereinstimmung in solchen Tatbestandselementen, die den wirtschaftlichen Hintergrund betreffen, reicht jedenfalls nicht, um Streitgenossenschaft im Sinne von § 60 ZPO zu begründen (vgl. BGH, NJW 1992, 981/982 [juris Rn. 2]; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Mai 2015, I-32 SA 13/15, ZIP 2015, 2247 [juris Rn. 14 f.]; OLG Düsseldorf, Urt. v. 3. September 2010, 17 U 169/09, NJW-RR 2011, 572 [juris Rn. 60]; OLG Dresden, Beschluss vom 6. Mai 2002, 1 AR 23/02, juris Rn. 10 f.; KG, Beschluss vom 27. Juni 2000, 28 AR 171/99, MDR 2000, 1394 [juris Rn. 2]; Althammer in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, §§ 59, 60 Rn. 7; Schultes in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 60 Rn. 2; Weth in Musielak, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 60 Rn. 7; Bendtsen in Saenger, ZPO, 8. Aufl. 2019, § 60 Rn. 10; ebenso: Bork in Stein/Jonas, ZPO, § 60 Rn. 2).

  • BAG, 25.04.1996 - 5 AS 1/96

    Gerichtsstandbestimmung bei Streit über das Vorliegen eines Betriebsübergangs

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, daß die "als Streitgenossen" in Anspruch genommenen Parteien zumindest einem gemeinschaftlichen Gegner gegenüberstehen (BGH Beschluß vom 19. November 1991 - X ARZ 10/91 - NJW 1992, 981, 982).
  • OLG Köln, 21.02.2012 - 8 AR 65/11

    Landgericht Köln ist zuständig für die Entscheidung über die Klage der Frau

    Die Vorschriften der §§ 59, 60 ZPO, unter denen eine einheitliche Klage gegen mehrere Parteien zulässig ist, sind unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie und der Zweckmäßigkeit der äußerlichen Verbindung mehrerer Prozesse weit auszulegen (vgl. BGH NJW-RR 1991, 381; NJW 1992, 981).

    genommenen Personen zumindest einem gemeinschaftlichen Gegner gegenüberstehen (vgl. BGH NJW 1992, 981).

  • OLG Braunschweig, 11.03.2020 - 9 W 5/20

    Antrag auf Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; In einem finanzierten

    BGH, Beschl. v. 19.11.1991 - X ARZ 10/91 (Anschluss).

    Eine bloß sachliche Ähnlichkeit des Geschehensablaufs oder Übereinstimmung des wirtschaftlichen Hintergrundes ist jedoch nicht ausreichend (BGH, Beschluss vom 19. November 1991 - X ARZ 10/91, juris Rn. 2).

  • OVG Hamburg, 18.09.2019 - 1 E 18/18

    Klage zweier Bürger auf Einhaltung der Bahnbenutzungsregelungen am Flughafen

    Da die Voraussetzungen des § 60 ZPO im Übrigen weit auszulegen und im Interesse der Prozesswirtschaftlichkeit immer dann zu bejahen sind, wenn eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung zweckmäßig erscheint (vgl. BGH, Beschl. v. 3.5.2011, X ARZ 101/11, NJW-RR 2011, 1137, juris Rn. 18), und durch die Verbindung der Streitgegenstände auch keine Unübersichtlichkeit oder Verwirrung der Prozessführung droht (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 19.11.1991, X ARZ 10/91, NJW 1992, 981, juris Rn. 2), ist die Anwendung des § 60 ZPO vorliegend auch unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie sachgerecht.
  • OLG Oldenburg, 07.07.2016 - 1 Ws 333/16

    Beantragung der Festsetzung von Prozesskostenhilfevergütung für Adhäsionsklagen;

    Bei dieser Sachlage spricht für die Annahme nur einer Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne schließlich auch, dass bei einer Geltendmachung der mit den Adhäsionsklagen verfolgten Ansprüche vor einem Zivilgericht eine Streitgenossenschaft im Sinne von § 60 ZPO zu bejahen wäre (vgl. Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 60 Rz. 7; BGH, Urteil v. 08.05.2014, IX ZR 219/13 , NJW 2014, 2126; der Beschluss des BGH v. 19.11.1991, X ARZ 10/91 , NJW 1992, 981, steht nicht entgegen, weil dort auch unterschiedliche Beteiligte auf der Beklagtenseite) und in einem solchen Fall gebührenrechtlich nur eine Angelegenheit anzunehmen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 18.12.2014, 2 Ws 74/14 , StraFo 2015, 86).
  • OLG Dresden, 06.05.2002 - 1 AR 23/02

    Gerichtsstandbestimmung; Streitgenossen; Insolvenzanfechtung

    Zwar gilt § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht nur für die notwendige Streitgenossenschaft i.S.d. § 62 ZPO, sondern auch für die einfache gemäß §§ 59, 60 ZPO (BGH, NJW 1992, 981; 1998, 685 ; OLG Gelle, OLG-Report 2001, 97, 98; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 36 Rdnr. 14, m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 24.06.2008 - 4 SmA 22/08

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Schadenersatzklage wegen Verletzung

    Auch für eine solche einfache Streitgenossenschaft gilt § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, nicht nur für die notwendige Streitgenossenschaft im Sinne von § 62 ZPO (BGH, NJW 1992, 981 f.; st. Rspr. des Senates, vgl. etwa Beschl. v. 20.12.2006 - 4 SmA 46/06; OLG Celle, OLGR Celle 2001, 97 f.; OLG Dresden, OLGR Dresden 2003, 92 f.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 36 ZPO Rn. 14 m.w.N.).
  • BayObLG, 26.04.2002 - 1Z AR 30/02

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Streitgenossenschaft -

    § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO setzt voraus, dass eine Streitgenossenschaft - in einer der Formen der §§ 59, 60 oder 62 ZPO - besteht (offen gelassen in BGH FamRZ 1986, 660 f.; vorausgesetzt aber in BGH NJW 1992, 981).
  • OLG Oldenburg, 07.07.2016 - 1 Ws 335/16

    Beantragung der Festsetzung von Prozesskostenhilfevergütung für Adhäsionsklagen;

  • OLG Celle, 23.11.2000 - 4 AR 55/00

    Zuständigkeitsbestimmung im selbständigen Beweisverfahren bei einfacher

  • BayObLG, 02.02.2004 - 1Z AR 2/04

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei Rechtsstreit gegen den Vertragspartner

  • BayObLG, 25.03.1997 - 1Z AR 2/97

    Zuständigkeitsstreit bei Streitgenossenschaft einer italienischer Gesellschaft -

  • BayObLG, 17.11.2003 - 1Z AR 125/03

    Voraussetzungen für Gerichtsstandsbestimmung im negativen Kompetenzkonflikt -

  • BayObLG, 03.03.1998 - 1Z AR 9/98

    Zuständiges Gericht bei Verfahren gegen die Architekten die mit Planung

  • OLG Köln, 10.01.2023 - 8 AR 24/22

    Bestimmung des gemeinsam örtlich zuständigen Gerichts im Streitgenossenprozess;

  • BayObLG, 12.03.1997 - 1Z AR 100/96

    Örtliche Zuständigkeit für selbständiges Beweisverfahren gegen mehrere

  • BayObLG, 10.06.2005 - 1Z AR 110/05

    Verfahrensrecht - Zuständiges Gericht bei bundesweiter ARGE?

  • OLG Frankfurt, 23.02.2023 - 11 UH 3/23

    Keine Gerichtsstandsbestimmung für Klage gegen mehrere Autohändler wegen

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